Allgemeines:
Die bela-pharm GmbH & Co. KG besitzt eine Herstellererlaubnis gemäß § 13 Arzneimittelgesetz (AMG) zur gewerbsmäßigen Herstellung von Tierarzneimitteln. Die Überprüfung dieser Erlaubnis erfolgt in der Regel alle zwei Jahre durch das zuständige Inspektorat und umfasst ebenfalls die Überprüfung auf Einhaltung der „Guten Herstellungspraxis“ (Good Manufacturing Practise, GMP).

Die bela-pharm GmbH & Co. KG ist berechtigt, Tierarzneimittel in folgenden Produktgruppen herzustellen:
 
Sterile Produkte – Aseptisch hergestellt oder im Endbehältnis sterilisiert – in flüssigen Darreichungsformen oder als feste Formen und Implantate.

Nichtsterile Produkte – Flüssige Darreichungsformen zur äußeren Anwendung, flüssige Darreichungsformen zur inneren Anwendung und andere feste und halbfeste Arzneiformen und Arzneimittelvormischungen mit speziellen Anforderungen.

Andere Produkte – Homöopathische Arzneimittel und Wirkstoffe mikrobieller Herkunft.


Die aufgeführten Produktformen werden zu Tierarzneimittel verarbeitet. Hierfür werden die verschiedene Wirkstoffklassen unter Berücksichtigung der Vorschriften für Arbeitssicherheit und Umweltschutz verarbeitet:

Antibiotika, Chemotherapeutika, Lokalanästhetika, Analgetika, Hormone, Vitamine, Homöopathika, Mineralstoffe und Elektrolyte.

Die zum Einsatz kommenden modernen Produktionsanlagen, Fertigungsverfahren und Kontrollmechanismen gewährleisten die Einhaltung der geforderten Qualitätsnormen:

  • Abfüllung durch mikroprozessorgesteuerte Anlagen
  • Automatisierte Flaschenstopfung, Verbördelung, Einschachtelung und Endkonfektionierung
  • Endsterilisation von sterilen Produkten im Wasserberieselungsautoklaven

Folgende Abfüllgrößen können produziert werden:

  • Injektabilia – 1 ml bis 250 ml
  • Infusionslösungen – 250 ml bis 10 L
  • Orale Lösungen – 10 ml bis 10 L
  • Arzneimittelvormischungen und (sterile) Pulver – 1 g bis 25 kg