Belamox®

Änderung der Lagerungshinweise

Ab sofort bietet die bela-pharm GmbH & Co. KG ihr Produkt Belamox® mit neuen Lagerungshinweisen an. Durch die neue Deklaration „Nicht über 30 °C lagern“ entfällt die Kühlpflicht. Des Weiteren können wir das Arzneimittel mit einer verlängerten Laufzeit bereitstellen.

Mit einer Haltbarkeitsverlängerung von 2 auf jetzt 3 Jahren nach Produktion und dem Verfall der Kühlpflicht stellt Belamox® kein Problem mehr im Bereich der Lagerung dar.

Sollten Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen.

Detaillierte Produktinformationen finden Sie hier.